Elternbeirat

Einmal jährlich wird ein Elternbeirat gewählt. Dies geschieht auf der Grundlage des Kita-Gesetzes in Niedersachsen (KiTaG).

Die Elternvertreterinnen und Vertreter repräsentieren die Elternschaft jeweils einer Kindergarten- oder Krippengruppe und wirken bei Entscheidungen und Veränderungen des Kindergartens mit. Gemeinsam bilden sie den Elternbeirat.

Der Elternbeirat trifft sich etwa achtmal im Jahr. Die Namen der Beiratsmitglieder können an der Gruppenpinnwand eingesehen werden.